ATICOM ist eine Vereinigung qualifizierter, professionell arbeitender Übersetzer
und Dolmetscher. Der Beruf des Übersetzers/Dolmetschers ist nicht geregelt. Die Berufsausübung
erfolgt daher auf der Grundlage sehr unterschiedlicher Voraussetzungen.
Zum Schutz des Berufsstandes und des Verbrauchers werden die
Qualifikationsnachweise von Übersetzern und Dolmetschern, die in ATICOM
aufgenommen werden möchten, sehr sorgfältig durch einen Aufnahmeausschuss
geprüft.
Erst nach Würdigung aller vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen kann der
Aufnahmeausschuss entscheiden, ob der Antragsteller die Voraussetzungen für
eine professionelle Berufsausübung besitzt. Sie können die Arbeit des
Aufnahmeausschusses erleichtern und die Erfolgsaussichten Ihres Aufnahmeantrags
erhöhen, indem Sie ein möglichst umfassendes Bild Ihrer Ausbildung und
beruflichen Tätigkeit abgeben.
Wenn Sie keinen Studienabschluss als Diplom-Übersetzer oder
Diplom-Dolmetscher haben, benötigt der Aufnahmeausschuss in jedem Fall folgende
Angaben von Ihnen:
Ihr Aufnahmeantrag sollte folgende Unterlagen und Informationen umfassen:
Zeugnisse müssen in beglaubigter Ablichtung und fremdsprachige Dokumente in
beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden.
Wenn Sie über Adobe Reader verfügen (das Programm ist kostenlos bei Adobe
erhältlich), können Sie das Aufnahmeformular als PDF-Datei
zum Ausdrucken herunterladen. Wir schicken es Ihnen auch gerne per Post, wenn
Sie es bei uns anfordern:
Sie müssen bereit sein, dem Aufnahmeausschuss die in der Auflistung aufgeführten
Übersetzungen (mit Original) vorzulegen. Der Aufnahmeausschuss wird einige Übersetzungen
zur Begutachtung anfordern. Die Vertraulichkeit wird zugesichert. Es steht Ihnen
auch frei, Textteile zu schwärzen oder in den entsprechenden Dateien zu löschen.
ATICOM-Geschäftsstelle
Winzermarkstr. 89
45529 Hattingen
Tel. (0 23 24) 59 35 99
Fax (0 23 24) 68 10 03
E-Mail